Das ist in der Drohnenverordnung festgelegt. Verbot z.B. in der Nähe von Flugplätzen, erlaubt aber in freiem Gelände oder dort, wo man sich Freigaben einholt z. für Filmaufnahmen und Architektur-Fotografie und Immobilien-Fotografie.
Das ist in der Drohnenverordnung festgelegt. Verbot z.B. in der Nähe von Flugplätzen, erlaubt aber in freiem Gelände oder dort, wo man sich Freigaben einholt z. für Filmaufnahmen und Architektur-Fotografie und Immobilien-Fotografie.
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