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Fragen und Antworten2020-04-10T22:44:47+02:00

Hier finden Sie einige Antworten rund um das Thema Foto- und Videodrohnen.

Wer darf eine Foto-Drohne oder einen Multicopter fliegen?2020-03-31T21:59:32+02:00

Grundsätzlich darf eigentlich jeder eine Foto-Drohne fliegen und Luftbildaufnahmen machen, aber Verantwortung ist gefragt. Es gilt immer die Drohnenverordnung, z.B. §21B LuftVO und Weitere.

Wo darf mit einer Foto-Drohne geflogen werden?2020-03-16T01:29:12+01:00

Das ist in der Drohnenverordnung festgelegt. Verbot z.B. in der Nähe von Flugplätzen, erlaubt aber in freiem Gelände oder dort, wo man sich Freigaben einholt z. für Filmaufnahmen und Architektur-Fotografie und Immobilien-Fotografie.

Sind die Foto-Drohnen haftpflichtversichert?2020-03-31T22:01:22+02:00

Für alle Foto-Drohnen über ein Gewicht von 250 gr. ist eine Drohnen-Haftplicht-Versicherung nachzuweisen. Gewerblich genutze Drohnen benötigen immer eine gesonderte Haftpflicht.

Gibt es ein Mindestalter für das Fliegen mit einer Foto-Drohne?2020-03-16T01:35:14+01:00

Ein Mindestalter gibt es für die Foto-Drohnen nicht, wohl aber eine Empfehlung der Hersteller.

Wie sicher ist eine Foto-Drohne?2020-03-31T22:12:16+02:00

Eine Foto-Drohne ist sehr sicher, wenn man auf Qualität und Zustand achtet. Wie bei jedem technischen Gerät, gehört dazu eine regelmäßige Kontrolle und Wartung des Copters.

Wie lange kann eine Foto-Drohne im Durchschnitt fliegen?2020-03-16T01:37:23+01:00

Je nach Geräte-Typ und Flugeinsatz liegt die Flugzeit bei ca. 20 min. Unsere Foto-Drohnen fliegen bis zu 30 min. Das reicht in der Regel für Luftbild-Aufnahmen im ersten Durchlauf.

Wie ist der Ablauf für einen Foto-Drohnen-Einsatz?2020-03-16T01:41:22+01:00

Wird der Wunsch für einen bestimmten Foto-Drohen-Einsatz geäußert, erfolgt eine Prüfung über die gesetzlichen Grundlagen: ist an diesem Ort ein Aufstieg zulässig, welche Foto-Drohne setze ich ein, dann spielt das Wetter eine wesentliche Rolle. Wichtig ist immer: es ist erforderlich, dass man die Inhalte der Drohnen-Verordnung kennt.

Wo und wofür kann ich eine Foto-Drohne einsetzen?2020-03-16T01:43:06+01:00

Drohnen-Aufnahmen für Baudokumentation, Langzeit-Dokumentation für Baustellen, Luftbild-Aufnahme vom eigenen Haus, Foto-Drohnen-Aufnahmen für Immobilen-Makler, Luftbild-Aufnahmen für Werbung, Luftbild-Aufnahmen für die Touristik.

VON OBEN SIEHT ALLES GANZ ANDERS AUS

Welche Genehmigungen sind nötig?2020-03-31T22:16:59+02:00

Welche und ob Genehmigungen erforderlich sind, ist immer für den Einzelfall zu prüfen. Entweder durch einen Anruf bei den zuständigen Behörden oder durch App´s und Kartenmaterial. Machbar ist aber fast alles in der Luftbild-Fotografie und bei Luftbildaufnahmen! Alles weitere regelt z.B. §21b LuftVO und Weitere.

Welche Gesetze und Richtlinien sind in Deutschland zu beachten?2020-03-16T01:32:17+01:00

In Deutschland gilt eine max. Aufstiegshöhe für Foto-Drohnen von 100 m, in Hamburg 50 m. Für Bundesländer wie z.B. Schleswig-Holstein und Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gilt eine sogenannte “Allgemeine Aufstiegsgenehmigung“.  Alles weitere regelt auch hier die Drohnenverordnung, die jeder kennen sollte, der eine Foto-Drohne einsetzt. In der Entfernung muss die Foto-Drohne ohne Hilfsmittel (Brille ist erlaubt) zu sehen sein.

Braucht man für den Drohnen-Einsatz eine Lizenz / Führerschein?2020-03-16T01:38:49+01:00

Für Foto-Drohnen bis 2 kg Flugmasse ist keine Lizenz erforderlich. Bei größeren Foto-Drohnen ist der sogenannte Kenntnisnachweis durch das Ablegen einer Prüfung erforderlich. Man erhält den sogenannten “Drohen-Führerschein“! Dieser ist bei uns vorhanden!

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