Hier finden Sie einige Antworten rund um das Thema Foto- und Videodrohnen.
Grundsätzlich darf eigentlich jeder eine Foto-Drohne fliegen und Luftbildaufnahmen machen, aber Verantwortung ist gefragt. Es gilt immer die Drohnenverordnung, z.B. §21B LuftVO und Weitere.
Das ist in der Drohnenverordnung festgelegt. Verbot z.B. in der Nähe von Flugplätzen, erlaubt aber in freiem Gelände oder dort, wo man sich Freigaben einholt z. für Filmaufnahmen und Architektur-Fotografie und Immobilien-Fotografie.
Für alle Foto-Drohnen über ein Gewicht von 250 gr. ist eine Drohnen-Haftplicht-Versicherung nachzuweisen. Gewerblich genutze Drohnen benötigen immer eine gesonderte Haftpflicht.
Ein Mindestalter gibt es für die Foto-Drohnen nicht, wohl aber eine Empfehlung der Hersteller.
Eine Foto-Drohne ist sehr sicher, wenn man auf Qualität und Zustand achtet. Wie bei jedem technischen Gerät, gehört dazu eine regelmäßige Kontrolle und Wartung des Copters.
Je nach Geräte-Typ und Flugeinsatz liegt die Flugzeit bei ca. 20 min. Unsere Foto-Drohnen fliegen bis zu 30 min. Das reicht in der Regel für Luftbild-Aufnahmen im ersten Durchlauf.
Wird der Wunsch für einen bestimmten Foto-Drohen-Einsatz geäußert, erfolgt eine Prüfung über die gesetzlichen Grundlagen: ist an diesem Ort ein Aufstieg zulässig, welche Foto-Drohne setze ich ein, dann spielt das Wetter eine wesentliche Rolle. Wichtig ist immer: es ist erforderlich, dass man die Inhalte der Drohnen-Verordnung kennt.
Drohnen-Aufnahmen für Baudokumentation, Langzeit-Dokumentation für Baustellen, Luftbild-Aufnahme vom eigenen Haus, Foto-Drohnen-Aufnahmen für Immobilen-Makler, Luftbild-Aufnahmen für Werbung, Luftbild-Aufnahmen für die Touristik.
VON OBEN SIEHT ALLES GANZ ANDERS AUS
Welche und ob Genehmigungen erforderlich sind, ist immer für den Einzelfall zu prüfen. Entweder durch einen Anruf bei den zuständigen Behörden oder durch App´s und Kartenmaterial. Machbar ist aber fast alles in der Luftbild-Fotografie und bei Luftbildaufnahmen! Alles weitere regelt z.B. §21b LuftVO und Weitere.
In Deutschland gilt eine max. Aufstiegshöhe für Foto-Drohnen von 100 m, in Hamburg 50 m. Für Bundesländer wie z.B. Schleswig-Holstein und Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gilt eine sogenannte “Allgemeine Aufstiegsgenehmigung“. Alles weitere regelt auch hier die Drohnenverordnung, die jeder kennen sollte, der eine Foto-Drohne einsetzt. In der Entfernung muss die Foto-Drohne ohne Hilfsmittel (Brille ist erlaubt) zu sehen sein.
Für Foto-Drohnen bis 2 kg Flugmasse ist keine Lizenz erforderlich. Bei größeren Foto-Drohnen ist der sogenannte Kenntnisnachweis durch das Ablegen einer Prüfung erforderlich. Man erhält den sogenannten “Drohen-Führerschein“! Dieser ist bei uns vorhanden!