In Deutschland gilt eine max. Aufstiegshöhe für Foto-Drohnen von 100 m, in Hamburg 50 m. Für Bundesländer wie z.B. Schleswig-Holstein und Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gilt eine sogenannte “Allgemeine Aufstiegsgenehmigung“.  Alles weitere regelt auch hier die Drohnenverordnung, die jeder kennen sollte, der eine Foto-Drohne einsetzt. In der Entfernung muss die Foto-Drohne ohne Hilfsmittel (Brille ist erlaubt) zu sehen sein.